Allgemeines

 

Unsere Allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns getätigten Geschäfte, sofern nicht im Einzelfall durch ausdrückliche Vereinbarungen von ihnen abgewichen wird. Allg. Geschäftsbedingungen des Käufers sind in jedem Falle unmaßgeblich.

 

Vertrag

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags bzw. der Bestellung zustande. Solange der Auftrag nicht schriftlich bestätigt ist, bleibt unser Angebot unverbindlich.
(2) Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung, Schreib- und Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder den Käufer noch uns. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder diese Fehler zustande gekommen wäre.
(3) Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Mit Vertragsabschluß erkennt der Auftraggeber unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" an.

Zahlungsbedingungen

(1) Die Preisbindung beträgt 4 Wochen ab Angebotserstellung.
(2) Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten oder mit der Zahlung in Verzug, oder tritt in seinen Vermögens Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlungen zu verlangen. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen seit der Anmahnung bei uns ein, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen von uns nicht anerkannten Forderungen ausgeschlossen.

Lieferung

(1) Verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt, Streiks, usw.) so ist der Käufer nicht zum Schadensersatz berechtigt.
(2) Nimmt der Käufer die bestellte Ware am vereinbarten Liefertermin nicht ab, so stellen wir diese in Rechnung. Die Lagerung der nicht abgenommenen Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Weiterhin werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat berechnet.
 

 

Abnahme

(1) Wir behalten uns vor, für Anlagenteile nach Fertigstellung auch Teilabnahmen durchzuführen, sofern die Teilfertigstellung einen in sich abgeschlossenen Posten darstellt.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.

Gewährleistung

(1) Auf die von uns gelieferten elektrotechnischen Geräte gewähren wir, ausgehend vom Abnahmedatum, ausschließlich Verschleißteile, eine Bauteilegarantie von einem Jahr.
(2) Auf die von uns erstellten Anlagen gewähren wir ausgehend vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, ausschließlich Verschleißteile eine Garantie von 12 Monaten.
(3) Wir behalten uns vor, sämtliche Gewährleistungsansprüche für gelieferte Anlagen, Materialien und Ausrüstungen auf unsere Zulieferer zu übertragen und uns in diesen Fällen durch die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Zulieferer an den Käufer von der Gewährleistungspflicht zu befreien. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn diese durch eine schriftliche Mängelrüge binnen 10 Tagen nach Feststellung des Mangels geltend gemacht werden.
(4) Wir behalten uns eine Ausführungsfrist zur Behebung schriftlich angezeigter Mängel von 4 Wochen vor. Werden zwischenzeitlich diesbezügliche Arbeiten vom Auftraggeber durchgeführt, so sind wir nur zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen verpflichtet, wenn wir dem vorab schriftlich zugestimmt haben.
(4) Bei Anspruch auf Gewährleistung verpflichten wir uns zur kostenlosen Ersatzlieferung. Der Austausch ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen.
(5) Jegliche Abzüge vom Rechnungsbetrag wegen berechtigter oder unberechtigter Mängel werden nicht anerkannt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen.

Eigentumsvorbehalt

Die Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes auf den Käufer erfolgt unter der Bedingung, daß der Käufer uns gegenüber sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.

Salvatorische Klausel

Auch bei Unwirksamkeit oder Unzulässigkeit eines Teiles der vorstehenden Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

RSA Roland Staß Abwassertechnik

52382 Niederzier

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